Reservierungsbedingungen für die Schlaffässer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung in den Schlaffässern
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Schlaffässer des Weinguts Lauermann & Weyer GbR (nachfolgend „Vermieter“) an den Gast (nachfolgend „Gast“) zu Beherbergungszwecken sowie für alle weiteren in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
(2) Vertragspartner des Gastes ist:
Weingut Lauermann & Weyer GbR Leininger Ring 79 67278 Bockenheim an der Weinstraße Telefon: +49 (0) 6359 4231 E-Mail: schlaffass@lauermannundweyer.de
(3) Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Schlaffässer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss und Buchung
(1) Der Vermieter bietet folgende Schlaffässer zur Übernachtung an: Schlaffass 1 „Gaddings“, Schlaffass 2 „Gutsje“, Schlaffass 3 „Schlawiner“, Schlaffass 4 „s’Träumsche“ und Schlaffass 5 „Zabbeduschder“.
(2) Die Darstellung der Schlaffässer auf der Website des Vermieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(3) Der Gast gibt durch Absenden der Buchungsanfrage über das Buchungssystem (Smoobu), per E-Mail oder telefonisch ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform (E-Mail).
(5) Pro Schlaffass sind maximal 2 Erwachsene zulässig. Die Zusatzbetten dürfen ausschließlich von Kindern bis 12 Jahre (max. 50 kg) genutzt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten pro Schlaffass und Übernachtung.
(2) Es gelten zum Zeitpunkt der Buchung folgende Arrangements und Preise:
Arrangement 1 – Romantisches Mini-Abenteuer für zwei:
- Anreise Montag bis Donnerstag: 149,00 €
- Anreise Freitag bis Sonntag und vor/an Brücken- und Feiertagen: 169,00 €
Arrangement 2 – Mini-Urlaub für die ganze Familie:
- Anreise Montag bis Donnerstag: 149,00 € zzgl. 40,00 € pro Kind (4–12 Jahre)
- Anreise Freitag bis Sonntag und vor/an Brücken- und Feiertagen: 169,00 € zzgl. 40,00 € pro Kind (4–12 Jahre)
Kinder bis 3 Jahre im Bett der Eltern sind kostenfrei. Kinder ab 13 Jahren zahlen den vollen Preis.
(3) In den Preisen enthalten sind: Übernachtung, Bettwäsche und Handtücher, Weinprobe am Anreisetag, Schlemmerfrühstück sowie Begrüßungsgetränke (Secco, Wein, Wasser bzw. Traubensaft).
(4) Die Zahlung des vollständigen Übernachtungspreises ist bei Buchung fällig und erfolgt über das Buchungssystem (Smoobu) oder per Banküberweisung.
(5) Eine Kurtaxe wird in Bockenheim an der Weinstraße nicht erhoben.
§ 4 An- und Abreise
(1) Das Schlaffass steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung (Check-in). Am Abreisetag ist das Schlaffass bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen (Check-out).
(2) Sonntag ist kein Anreisetag.
(3) Die vereinbarten An- und Abreisedaten sind verbindlich. Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Übernachtungspreises.
(4) Bei verspäteter Räumung nach 11:00 Uhr ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung zu stellen.
(5) Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag am Weingut, Leininger Ring 79, 67278 Bockenheim an der Weinstraße.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Gast
(1) Der Gast kann vor Beginn des Aufenthalts vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (Brief, E-Mail). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Tritt der Gast vom Vertrag zurück, hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:
- Rücktritt bis 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei
- Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 40 % des Übernachtungspreises
- Rücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 60 % des Übernachtungspreises
- Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des Übernachtungspreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag oder Nichtanreise (No-Show): 90 % des Übernachtungspreises
(3) Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend vereinbarte Pauschale (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).
(4) Der Vermieter wird sich bemühen, das stornierte Schlaffass anderweitig zu vermieten. Gelingt eine anderweitige Vermietung, wird die erzielte Miete auf die Stornokosten angerechnet.
(5) Der Vermieter empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 6 Rücktritt durch den Vermieter
(1) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
- das Schlaffass durch Zerstörung, Beschädigung oder behördliche Anordnung nicht nutzbar ist,
- der Gast bei der Buchung irreführende oder falsche Angaben gemacht hat.
(2) Im Fall des Rücktritts durch den Vermieter wird eine bereits geleistete Zahlung unverzüglich und vollständig erstattet.
§ 7 Kaution und Schadensersatz
(1) Der Vermieter kann bei Anreise eine Kaution in Höhe von bis zu 100,00 € verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Schlaffasses nach Abreise unverzüglich zurückerstattet.
(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleiter oder seine Besucher am Schlaffass, der Einrichtung oder dem Zubehör verursacht werden. Bereits bestehende Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich bei Anreise anzuzeigen.
§ 8 Pflichten des Gastes
(1) Der Gast hat das Schlaffass und die zur Mitbenutzung überlassenen Einrichtungen (Sanitärhäuschen, Frühstücksraum, Winzergarten) pfleglich und schonend zu behandeln.
(2) Rauchverbot: In den Schlaffässern besteht ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € zu erheben.
(3) Haustierverbot: Aus hygienischen Gründen sind Haustiere (insbesondere Hunde) in den Schlaffässern nicht gestattet.
(4) Der Gast hat die Nachtruhe (22:00 – 07:00 Uhr) zu beachten und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
(5) Am Abreisetag ist das Schlaffass in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände sind vollständig mitzunehmen.
(6) Die maximale Belegung des Schlaffasses (2 Erwachsene, ggf. zzgl. 2 Kinder bis 12 Jahre) darf nicht überschritten werden.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt, wenn die Pflichtverletzung vom Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist.
(2) Im Übrigen haftet der Vermieter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von eingebrachten Sachen des Gastes (einschließlich Kraftfahrzeugen und deren Inhalt) übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, diese wurden dem Vermieter ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben oder der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
(5) Die Schlaffässer sind mit einem Tresor ausgestattet. Der Vermieter empfiehlt dem Gast, Wertgegenstände im Tresor aufzubewahren.
§ 10 Mängelrüge
(1) Stellt der Gast Mängel am Schlaffass oder an den überlassenen Einrichtungen fest, ist er verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter wird sich um eine umgehende Abhilfe bemühen.
(2) Unterlässt der Gast die unverzügliche Anzeige schuldhaft, stehen ihm keine Ansprüche wegen des Mangels zu, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt oder es handelt sich um einen verborgenen Mangel.
(3) Minderungsansprüche nach § 536 BGB bleiben unberührt, sofern der Gast den Mangel ordnungsgemäß angezeigt hat und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Bei der Buchung eines Schlaffasses handelt es sich um einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Beherbergung zu einem bestimmten Zeitraum im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht.
(3) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass ihm bei der Buchung eines Schlaffasses kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die Stornierungsbedingungen gemäß § 5 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Meldepflicht
Der Vermieter ist als Beherbergungsbetrieb gemäß § 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, besondere Meldescheine zu führen. Der Gast ist verpflichtet, bei Anreise den Meldeschein des Vermieters auszufüllen und zu unterschreiben. Die erhobenen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Anreisetag, voraussichtlicher Abreisetag, Anzahl der Mitreisenden) werden ausschließlich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von einem Jahr gelöscht.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Nutzung der Schlaffässer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://lauermannundweyer.de/datenschutz/
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bockenheim an der Weinstraße.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankenthal (Pfalz).
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
[SIEGEL_PLATZHALTER]
Stand: 25.03.2026
